Was ist TSE?
Was ist TSE?
Pflicht seit 01.04.2021: Die Technische Sicherheitseinrichtung
Digitale Kassensysteme bieten Händlern viele Vorteile in Bezug auf Zeit, Geld und Arbeitsaufwand. Für das Finanzamt ist es im Allgemeinen jedoch schwierig geworden, die Systeme zu kontrollieren.
Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Gasgeschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV), ist eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums zur Präzisierung der steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten bei aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen. Diese erweitert die bisherigen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD).
Neue technische Maßnahmen sollen für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen. Daher erwartet der Gesetzgeber mit 2020 im Rahmen der KassenSichV zusätzliche technische Sicherheitseinrichtungen (kurz TSE) von allen Kassenherstellern, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten.
Unternehmen, die keine technische Sicherheitseinrichtung in den Kassen verwenden, machen sich strafbar. Der Gesetzgeber droht bei Nichteinhaltung mit Strafen von bis zu 25.000 € und einer Steuerschätzung.
Was musst du tun?
Seit dem 1. April 2021 gilt für jeden ohne Ausnahme die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Jedes Kassensystem muss demnach eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen. Dem Finanzamt ist diese TSE unverzüglich mitzuteilen.
Somit muss nun jedes Kassensystem durch die KassenSichV mit einer TSE ausgerüstet sein, um künftig vor Manipulationen an digitalen Kassensystemen zu schützen.
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