Barrierefreiheit umsetzen
Vorab: Unser Legal-Team analysiert fortwährend neue rechtliche Anforderungen und wir setzen diese - soweit sie in unsere Zuständigkeit fallen - fristgemäß um. Aber wir sind keine Rechtsanwälte, dürfen keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen und übernehmen auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Online-Händler, die unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme fallen, müssen grundsätzlich keine Maßnahmen zur Barrierefreiheit für ihren Online-Shop umsetzen.
Dies ist gegeben wenn
- du weniger als 10 Beschäftigte hast UND
- dein Jahresumsatz oder deine Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro beträgt.
Falls du Kleinstunternehmer bist und die folgenden Produkte verkaufst, musst du allerdings doch die Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen:
-
Hardwaresysteme für Verbraucher einschließlich Betriebssysteme
(z. B. Computer, Notebooks, Tablets, Laptops, Betriebssysteme für diese Geräte) -
Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die verwendet werden für:
- Telekommunikationsdienste (z. B. Smartphones, Mobiltelefone, Tablets)
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (z. B. Smart-TVs, Fernsehgeräte mit Internetzugang)
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Selbstbedienungsterminals, darunter insbesondere:
- Zahlungsterminals
- Geldautomaten
- Fahrausweisautomaten
- Check-in-Automaten
- Interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen (Ausgenommen sind Terminals, die integraler Bestandteil von Fahrzeugen sind)
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E-Book-Lesegeräte
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Router (wird in einigen offiziellen Quellen zusätzlich genannt)
Diese Anpassungen kommen von VersaCommerce
- Barrierefreie Checkout-Seiten
- Kostenfreies barrierefreies Shop-Design SwiftEcom (verfügbar ab April 2025)
Diese Anforderungen musst du selbst umsetzen
Hier sind die Mindestanforderungen, die Online-Händler in Deutschland umsetzen müssen, um den neuen Regelungen zur Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu entsprechen:
Allgemeine Anforderungen
Diese vier zentralen Kriterien hat der Gesetzgeber definiert:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer zugänglich sein, z. B. durch Textalternativen für Bilder und Untertitel für Videos.
- Bedienbarkeit: Navigation muss ohne Maus möglich sein, z. B. durch Tastatursteuerung und Fokus-Indikatoren.
- Verständlichkeit: Inhalte sollten in einfacher Sprache bereitgestellt werden, mit klaren Links und semantischem HTML.
- Robustheit: Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Screenreadern sicherstellen.
Schauen wir nun, wie dies konkret in deinem Online-Shop umzusetzen ist.
Bilder und Grafiken
- Füge Alt-Texte für alle Bilder hinzu, die den Inhalt oder die Funktion des Bildes beschreiben.
- Stelle sicher, dass dekorative Bilder als „leer“ (z. B. alt="") gekennzeichnet sind, damit sie von Screenreadern ignoriert werden.
Videos und Multimedia
- Biete Untertitel für alle Videos an.
- Erstelle eine Textbeschreibung für audiovisuelle Inhalte.
- Für Animationen oder bewegte Inhalte: Ermögliche das Anhalten, Wiederholen oder Verlangsamen.
Schriftgröße und Kontrast
- Verwende eine Schriftgröße von mindestens 16px.
- Stelle sicher, dass der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund mindestens 4,5:1 beträgt (WCAG-Anforderung). Hier kannst du dies prüfen.
Navigation
- Gestalte die Navigation so, dass sie auch ohne Maus bedienbar ist (z. B. mit der Tastatur).
- Markiere den aktuellen Fokus deutlich (z. B. durch farbliche Hervorhebung oder Umrandung).
- Vermeide komplexe Dropdown-Menüs – nutze einfache und übersichtliche Navigationsstrukturen.
Formulare
- Beschrifte alle Eingabefelder eindeutig mit sichtbaren Labels (z. B. „Name“, „E-Mail-Adresse“).
- Gib klare Fehlermeldungen aus, wenn Nutzer*innen falsche Eingaben machen (z. B. „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“).
- Nutze ARIA-Attribute (z. B. aria-required="true"), damit Screenreader korrekt interpretieren können.
Mobile Ansicht
- Stelle sicher, dass dein Shop responsiv ist und auf allen Geräten funktioniert.
- Interaktive Elemente wie Buttons müssen groß genug sein (mindestens 48px Höhe/Breite) und genügend Abstand zueinander haben.
- Vermeide Funktionen, die auf „Hover“ basieren – diese sind auf Touchscreens nicht nutzbar.
Hilfstechnologien unterstützen
- Teste deinen Shop mit einem Screenreader (z. B. NVDA oder VoiceOver).
- Vermeide komplexe JavaScript-Funktionen ohne Barrierefreiheitsprüfung – nutze ARIA-Rollen und Attribute.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstelle eine Seite oder einen Abschnitt mit einer „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Dort erklärst du:
- Welche Maßnahmen du umgesetzt hast.
- Welche Bereiche noch nicht barrierefrei sind (falls zutreffend).
- Wie Nutzer*innen dich kontaktieren können, um Barrieren zu melden.
Feedback-Möglichkeiten
- Richte ein Formular oder eine Kontaktmöglichkeit ein, über die Nutzer*innen Barrieren melden können.
- Stelle sicher, dass dieses Formular selbst barrierefrei ist.
Regelmäßige Tests
- Führe regelmäßige Tests durch, z. B. mit Tools wie WAVE oder Lighthouse (Barrierefreiheitsprüfung).
- Lass deinen Shop von Personen mit Behinderungen testen, um echte Nutzungsszenarien abzudecken.