Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Merkmale der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Firma: Personen-, Sach-, Fantasie- oder Mischfirma mit Zusatz GmbH oder mbH
Gründerzahl: Eine oder mehrere Personen. Die Eintragung ins Handelsregister ist konstitutiv (rechtserzeugend)
Gesellschaftsvertrag/ Satzung: Alle Gesellschafter müssen unterschreiben + es ist eine notarielle Beglaubigung notwendig
Haftung: Es haftet nur die juristische Person. Die Haftung ist also beschränkt auf das Betriebsvermögen. Das Privatvermögen des Gesellschafters ist nicht haftbar.
Kapital: Das Mindestkapital liegt bei 25.000€ in Geld- oder Sachleistungen. Dieses Stammkapital muss aufgebracht werden, um eine GmbH zu gründen. Die Stammeinlagen, also der Anteil jedes Gesellschafters am Stammkapital muss bei mindestens 100€ liegen.
Ergebnisverteilung:
Gewinn: Grundsätzlich im Verhältnis der Geschäftsanteile oder es ist in der Satzung anders geregelt.
Verlust: Zunächst durch Aufzehrung der Rücklagen. Bei Zahlungsunfähigkeit durch Überschuldung beginnt ein Insolvenzverfahren.
Organe:
Geschäftsführer: Der Geschäftsführer hat die Aufgabe der Geschäftsführung und Vertretung. Dieser ist ein Gesellschafter oder auch ein Dritter. Der Geschäftsführer muss ins HR eingetragen werden.
Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan und wird dann verpflichtet, sobald man mehr als 500 Mitarbeiter hat. Dieser Aufsichtsrat überwacht den Geschäftsführer, prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht.
Gesellschafterversammlung: Tritt bei mehreren Gesellschaftern in Kraft und ist das Beschlussorgan. In den Zuständigkeitsbereich fallen: Jahresabschluss und Gewinn; Bestellung, Entlassung und Abberufung des Geschäftsführers und die Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
Rechte und Pflichten der Gesellschafter:
Rechte: Gewinnanteil, Mitverwaltung, Auskunfts- und Einsichtsrechte
Pflichten: Stammeinlage leisten, Nachschusspflicht der Satzung