Wie sieht es mit meiner Impressumspflicht in meinen sozialen Medien aus?
Auch bei gewerblich genutzten Social-Media-Accounts bist du verpflichtet ein Impressum anzugeben. Dieses muss nicht als vollständiger Text im Profil angegeben werden, sondern kann auch durch ein Link zur Impressumsseite auf deiner Website erfolgen. Der Link sollte mit wenigen Klicks erreichbar sein. Hier greift die sogenannte Zwei-Klick-Regelung. Wichtig hierbei ist nur, dass für den Nutzer ersichtlich ist, dass dieser Link zu deinem Impressum führt.
Inhaltlich sind in den sozialen Medien die gleichen Pflichtangaben, wie auch für deine Website gefragt. Daher solltest du Unterschiede zwischen deinen einzelnen Impressen vermeiden.
Wenn du in deinem Social Media Profil auf dein Website-Impressum verlinkst, dann solltest du zudem auf deiner Website einen Abschnitt über die Sozialen Medien hinzufügen. Hier reicht es, wenn du dein Impressum um Sätze ergänzt wie: „Dieses Impressum gilt auch für unsere Präsenzen auf Facebook (www.facebook …) sowie Instagram (www.instagram …“).