Die Unternehmergesellschaft (UG)

Merkmale der Unternehmergesellschaft (UG)

  • Firma: Personen-, Sach-, Fantasie- oder Mischfirma mit Zusatz UG

  • Gründung: Mind. ein Gesellschafter bis max. drei Gesellschafter.

  • Kapital: Das Stammkapital beträgt mind. 1€. Das Mindeststammkapital muss in bar (keine Sacheinlagen) und vor der Eintragung ins Handelsregister aufgebracht werden.

  • Haftung: Es haftet nur die juristische Person (das Privatvermögen der Gesellschafter ist nicht haftbar). Die Haftung ist somit beschränkt auf das Betriebsvermögen.

  • Geschäftsführung: Durch mind. einen oder mehr bestellte Geschäftsführer

  • Vertretung: Durch mind. einen oder mehr bestellte Geschäftsführer (nach innen und nach außen)

  • Gewinnverteilung: Im Verhältnis zur Stammeinlage. Es gibt allerdings eine Sonderregelung. 25% des erwirtschafteten Gewinns müssen als Rücklage einbehalten werden bis das Stammkapital für eine GmbH vorhanden ist (25.000€). Dann kann man sich entscheiden, ob man eine GmbH wird oder weiterhin als UG agiert.

  • Verlustverteilung: Die Rücklagen werden als Verlustausgleich genutzt.

  • Organe: Wie bei der GmbH

    • Geschäftsführer: Der Geschäftsführer hat die Aufgabe der Geschäftsführung und Vertretung. Dieser ist ein Gesellschafter oder auch ein Dritter. Der Geschäftsführer muss ins HR eingetragen werden.

    • Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan und wird dann verpflichtet, sobald man mehr als 500 Mitarbeiter hat. Dieser Aufsichtsrat überwacht den Geschäftsführer, prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht.

    • Gesellschafterversammlung: Tritt bei mehreren Gesellschaftern in Kraft und ist das Beschlussorgan. In den Zuständigkeitsbereich fallen: Jahresabschluss und Gewinn; Bestellung, Entlassung und Abberufung des Geschäftsführers und die Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten